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Teilzeitwohnrechte
Nutzungsdauer
Je nach Laufzeit des Vertrags können Ferienwohnrechte in einem Zeitraum
von 10 bis 99 Jahre oder auch zeitlich unbegrenzt genutzt werden.
Das heißt: Mit dem erworbenen Teilzeitwohnrecht kann man Jahr für
Jahr bis zum Ablauf der vertraglich festgelegten Nutzungsdauer im
jeweils festgelegten Zeitraum Urlaub in der entsprechenden Ferienanlage
machen. Diese Rechte können auf Dritte übertragen werden, sind vererbbar
und können auch veräußert oder mit anderen Ferienwohnrechten getauscht
werden.
GANZJÄHRIGE NUTZUNG
Da Teilzeitwohnrechte üblicherweise auf Wochenbasis angeboten werden,
können Appartements - abzüglich einer Renovierungszeit - jährlich also
von bis zu 50 verschiedenen »Parteien« nacheinander belegt werden.
Diese hohe Auslastung gewährleisten nur Ferienanlagen an ganzjährig
attraktiven Standorten - mit ein Charakteristikum für Resorts auf
der Basis von Ferienwohnrechten.
Teilzeitwohnrechte
Teilzeitwohnrecht-Systeme
Kosten für Teilzeitwohnrechte
Nutzungsdauer
Internationaler Tausch
Klassifizierung von Teilzeitwohnrechten
Vorteile von Teilzeitwohnrechten
Erläuterungen zum Vokabular
Marktentwicklung
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