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Teilzeitwohnrechte

Nutzungsdauer


Je nach Laufzeit des Vertrags können Ferienwohnrechte in einem Zeitraum von 10 bis 99 Jahre oder auch zeitlich unbegrenzt genutzt werden. Das heißt: Mit dem erworbenen Teilzeitwohnrecht kann man Jahr für Jahr bis zum Ablauf der vertraglich festgelegten Nutzungsdauer im jeweils festgelegten Zeitraum Urlaub in der entsprechenden Ferienanlage machen. Diese Rechte können auf Dritte übertragen werden, sind vererbbar und können auch veräußert oder mit anderen Ferienwohnrechten getauscht werden.

GANZJÄHRIGE NUTZUNG

Da Teilzeitwohnrechte üblicherweise auf Wochenbasis angeboten werden, können Appartements - abzüglich einer Renovierungszeit - jährlich also von bis zu 50 verschiedenen »Parteien« nacheinander belegt werden. Diese hohe Auslastung gewährleisten nur Ferienanlagen an ganzjährig attraktiven Standorten - mit ein Charakteristikum für Resorts auf der Basis von Ferienwohnrechten.


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