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Teilzeitwohnrechte

Teilzeitwohnrechte

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Unter dem Begriff »Timesharing« wurde auf dem Touristiksektor eine Urlaubsform bekannt, die tatsächlich mit »share« = teilen zu tun hat: Eine Vielzahl von Urlaubern teilt sich - professionell organisiert - Ferien-appartements innerhalb von Hotel- oder Ferienkomplexen für eine bestimmte Zeit und unter anteiliger Kostenübernahme für eben diese temporäre Nutzung der Immobilie.

Der Urlauber erwirbt also ein »Teilzeitwohnrecht«. Statt des ehemals aus dem Englischen übernommenen »Timesharing« wurde dieser Begriff durch Verwendung in der bundesdeutschen Gesetzgebung offizieller Sprachgebrauch. Gleichberechtigt hat sich der Begriff »Ferienwohnrecht« eingebürgert.

Appartements auf der Basis von Ferienwohnrechten sind so konzipiert, dass sie sowohl als komfortables Hotelzimmer als auch als Ferienwohnung auf »Selbstversorger-Basis« genutzt werden können.

Standard ist die mindestens einmal wöchentliche Reinigung und Pflege eines Appartements im Rahmen eines hotelähnlichen Service. Dem Gast stehen darüber hinausgehende umfangreiche Dienstleistungen, unentgeltlich oder entgeltlich, zur Verfügung.


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